Häufig gestellte Fragen

FAQ und Miethinweise

Einen Standard-Bauzaun günstig mieten ist eine Sache. Sie suchen jedoch nicht irgendeinen Bauzaun zur Miete, sondern einen besonders sicheren und robusten Mobilzaun? Bei uns mieten diverse Bauträger, Bauherren und andere Gewerke deutschlandweit Sicherheitszäune zur Absicherung und Absperrung von Baustellen und div. Projekten. Auch bei längerfristigen Events greifen die Veranstalter oft zur sichereren Alternative zum Schutz des Eigentums oder zur Absicherung von Gefährdungssituationen.

Die nachfolgenden Miethinweise und FAQ´s dienen als Regelwerk zum Thema Anmietung von mobilen Sicherheitszäunen des Typs HIGHSECURE der LTR-Bauzaunvermietung sowie unseres Partnerunternehmens und Logistikausführer/Systembereitsteller der BOB Vermiet- und Vertriebs GmbH. Weitere möglicherweise zweckdienliche Hinweise sind u.a. den entsprechend gültigen AGB zu entnehmen.

Was ist die LTR Bauzaunvermietung?

Die LTR Bauzaunvermietung ist ein deutschlandweit agierender Systembereitsteller für spezifische Bauzäune mit hohen Sicherheitsanforderungen. Dazu gehören u.a. enge Maschenweiten, Übersteigschutz sowie spezielle Sicherheitsverbindungsschellen. Wir verstehen uns weniger als klassische Bauzaunvermietung (Montage nur auf Anfrage und optional möglich), sondern stellen den Interessenten unseren Mobilzauntyp HIGHSECURE zu Mietungszwecken auf Wunsch als Komplettsystem mit diversen Zubehörartikeln zu deren Gebrauchsüberlassung zur ausschließlichen Langzeitmiete (LTR = Long Term Rental) zur Verfügung. Selbstabholungen in unserem Zentrallager „LP 16“ bei Berlin oder deutschlandweite Lieferungen per Spedition sind mit einigen Tagen Vorlauf kein Problem.

Wie ist das Stellmaß eines einzelnen Zaunfeldes und welches Zubehör gibt es?

Das Stellmaß unserer Zäune beträgt in der Länge 3,50 m, die Höhe des Zauns ist 2,00 m. Auf Wunsch können Kunststoff- wie auch Zaunfüße aus Beton gewählt werden um eine höhere Standfestigkeit sicherzustellen oder geforderten Sicherheitsstandards zu genügen. Als Zubehör können u.a. Toranlagen, Türen, Stützstreben oder Aushebesicherungen optional gebucht werden um die Sicherheit und den Komfort der Bauzaunanlage zu erhöhen. Eine praktische Übersicht des optionalen Zubehörs finden Sie im unteren Bereich der Startseite. Etwaige technische Angaben und Abbildungen sind nicht zwingend maßgebend, es handelt sich hierbei um Richtwertanagaben. Prospekt,- Katalog- , Homepage bzw. Angebotsangaben etc. sind daher nur als annähernd zu betrachten.

Wer ist für die Standsicherheit zuständig?

Für die Montage, Demontage, ggf. Umsetzung, Instandhaltung, Wartung und regelmäßige Prüfung der Standsicherheit ist allein der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch dann sollte die Vermieterin mit einzelnen Dienstleistungen (z.B. Montage/Demontage) beauftragt werden. Die LTR-Bauzaunvermietung unterhält keine Wartungsverträge für Zaunanlagen.

Worauf ist bei der Aufstellung und Inbetriebnahme zu achten?

Für die Aufstellung und den Betrieb einer Bauzaunanlage hat der Untergrund ausreichend eben und tragfest zu sein. Das Beplanen mit z.B. Werbeplakaten oder anderen Sichtschutzmaßnahmen an Zäunen unter Einfluss von Windlasten ist vermieterseitig untersagt. Der Mieter ist in jedem Fall zur Sicherung des Zauns gegen Umsturz durch z.B. hohe Windlasten, Vandalismus, Untergundbeschaffenheit etc. eigenverantwortlich. Er hat weiterhin alle erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um Schaden an Personen, Sachgegenständen sowie den vermieteten Gegenständen selbst zu vermeiden. Die Vermieterin hat diesbezüglich einen Haftungsausschluss, da weder die regelmäßige Prüfung noch Dienstleistungen zur Wartung oder Instandsetzung durch ihr angeboten oder durchgeführt werden.

Was genau bedeutet RSA-Richtlinie?

Im Einflusbereich der Straßenverkehrsordnung (STVO) unterliegt die Gestellung von  Bauzäunen / Mobilzäunen bestimmten verkehrsrechtlichen Regeln. Dieses Regelwerk nennt sich RSA und steht für die Abkürzung für die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Dies bedeutet für den Mieter zusätzliche Sicherungsmaßnahmen inbesondere an Straßen, Radwegen und Fußgängerwegen wie Bürgersteige etc. einzuplanen, um die Bauzaunanlage verkehrsrechtlich den jeweils entsprechend gültigen Bestimmungen zu genügen.

Allein der Mieter ist für die ordnungsgemäße Ausstattung der Bauzaunanlage verantwortlich, dies auch dann sollte diese durch die Vermieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen bereitgestellt und montiert werden. Die Vermieterin bietet dem Mieter eine kostenfreie Beratung zu den RSA-Richtlinien im Vorfeld jeder Anmietung an, sollte dies gewünscht sein. Dafür senden Sie uns bitte eine Email oder benutzen das bereitgestellte Kontaktformular mit dem Betreff „RSA-Beratung gewünscht“.  Nennen Sie Ihren vollständigen Namen und eine Rückrufnummer, wir werden schnellstmöglichst mit Ihnen in Kontakt treten.

Bitte beachten Sie, das Ordnungsämter oder weitere Behörden unsachgemäß ausgestattete Bauzaunanlagen stilllegen und eine Beräumung veranlassen können. Zudem können Bußgelder erlassen werden.

Gehen Sie auf Nummer sicher, wir beraten Sie gern!

Wo kann ich mich über höhere Windlasten informieren?

Informieren Sie sich bei der Unwetterzentrale über höhere Windlasten um die Zaunanlage entsprechend sichern zu können:
www.unwetterzentrale.de/uwz/

Was muss bei der Anlieferung bzw. Abholung der Zäune beachtet werden?

Bei der Anlieferung bzw. Abholung unsers Zaunsystems ist die Zuwegung (Erreichbarkeit) der Lieferfahrzeuge unbedingt zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für große LKW bis 40 t zulässigem Gesamtgewicht in Bezug auf Durchfahrtsbreiten- und Höhen sowie Untergrundbeschaffenheit etc. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die für den Transport der Mietsache eingesetzten Lastwagen den Aufstellungsort ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Bei Bauzäunen und deren Zubehör handelt es sich um Sperrgutartikel (groß, schwer, voluminös). Bei Auftragserteilung und nach Verlassen der Ware des Lagers des Vermieters geht das Transportrisiko auf den Kunden über. Dies gilt auch dann wenn die Vermieterin selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen den Transport durchführt. Für das Be- und Entladen der Ware ist allein der Mieter verantwortlich, ebenso für die Bereitstellung entsprechend geeigneter Be- und Entladegeräte wie z.B. Gabelstapler oder Kranfahrzeuge. Die Ware wird entsprechend als Bund bzw. palettiert und verzurrt angeliefert. Für den Rücktransport hat die Mietware (Bauzaunpakete, Bund, Paletten mit Zaunfüßen, Zubehör etc.) ebenso verzurrt bereitzustehen um sicher (durch den Mieter) verladen und durch das Speditionsunternehmen rücktransportiert zu werden. Bei Palettenware gilt es die Ware für die Abholung entsprechend wieder zu palettieren und die Ladung zu sichern. Bei mangelhafter Verzurrung/Umreifung etc. kann die Spedition die Mitnahme verweigern. Dadurch resultierende Mehrkosten wie Fehlanfahrten, erneute Anfahrten, Verlängerung des Mietzeitraums gehen zu Lasten des Mieters. Stabile Umreifungen bzw. entsprechend dimensionierte Ratschenzurrgurte zur Sicherung von Bauzaunpaketen und Palettenware im Allgemeinen sind in jedem ortsansässigen Baumarkt erhältlich. Die Vermieterin kann nach Vereinbarung die mietereigenen Ladungssicherungsmittel zum Mieter und auf dessen Wunsch und Kosten zurücksenden.

Der Mieter hat die Ware in einen für die Spedition transportfähigen Zustand bereitzustellen/zu verladen. Beispielabbildung zur Ladungssicherung:

Wann beginnt und wann endet der Mietzeitraum?

Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag, der im Mietvertrag benannt wurde, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware durch die Spedition an den Mieter. Das Mietverhältnis endet (unter Berücksichtigung der LTR-Mindestmietlaufzeit/Grundmiete) mit dem Tag des Wareneingangs im Lager der Vermieterin (Übergabe der Ware durch Mieter oder Spedition an den Vermieter). Die Rückgabe wird nach Vollzähligkeit und Unversehrtheit schriftlich festgehalten. Etwaige Mängel oder Fehlmengen werden in einem Rückgabeprotokoll dokumentiert und durch den Frachtführer bestätigt. Eine fristgerechte schriftliche Freimeldung (gemäß Freimeldungsbedingungen siehe AGB) ist Voraussetzung um die Spedition für die Rückholung der Mietgeräte zu beauftragen bzw. einen Rückgabetermin zwischen Mieter und Vermieterin abzustimmen.

So funktioniert die Freimeldung:

Mietzeitraum

Was muss ich bei der Nutzung der Mietzäune beachten?

Es dürfen nur Bauteile in einwandfreiem Zustand und Originalteile verwendet werden. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Eine missbräuchliche Verwendung des Bauzauns ist untersagt. Die Fußelemente werden am Einsatzort auf tragfähigem Untergrund im Abstand der Zaunfelder aufgestellt. Die Fußelemente müssen rechtwinklig zum Bauzaunfeld stehen um eine maximale Abstützung zu gewährleisten. Die Zäune sind in die ausgesparten Löcher der Zaunfüße (wahlweise aus Kunststoff oder Beton) einzustecken und untereinander mit Sicherheitsverbindungsschellen zu verbinden.

Wie kann die Standfestigkeit des Zauns gesichert werden? Gibt es Montagetipps?

Für eine erhöhte Standfestigkeit der Zaunanlage gibt es neben der Standardkonfiguration (Zaunfeld, Fuß, Schelle) weitere Möglichkeiten zur Maximierung der Stand- und Verkehrssicherheit. Dazu gehören optionale Stützstreben mit ausreichend Ballast (Bauzaunfüße aus Beton) in Verbindung mit Zaunaushebesicherungen. Darüberhinaus können bei genügend Aufstellfläche die Bauzaunfelder mit zusätzlichen Ausbildungen in Form von Dreiecken bestehend aus Zaunfeldern (z.B. jedes fünfte Feld, siehe Graphik unten) die Zaunanlage vor der Gefahr des Umstürzens durch z.B. Wind oder Vandalismus entgegenwirken.

Bauzaun Montage

Wir empfehlen für die Bedarfsermittlung ausreichend Material bereits bei der Erstanlieferung mit einzuplanen, da Nachlieferungen je nach Lieferadresse aufpreisig berechnet werden.

Wie verhält es sich mit erforderlichen Genehmigungen?

Der Mieter hat alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Maßnahmen für das Aufstellen und Betreiben/Vorhalten von Bauzäunen, insbesondere für Stellflächen, Straßen- und Bürgersteigabsperrungen etc. rechtzeitig zu erwirken. Die Vermieterin ist nicht für das Einholen von etwaigen Genehmigungen verantwortlich.

B2B

Die LTR-Bauzaunvermietung vermietet die Mobilzäune des Typs HIGHSECURE ausschließlich an gewerbliche Kunden.

Bei etwaigen Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

kostenfreie bundesweite Hotline: 0800-700 89 175
Email: info@high5-select.de

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