Was heißt RSA?

Die RSA ist die Abkürzung für die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“.

Mit der Aufstellung von Bauzäunen / Mobilzäunen im Geltungsbereich der StVO gelten gesetzliche Bestimmungen, die mit den RSA-Richtlinien geregelt sind. Bauzäune stellen gemäß der StVO (an Straßen, Bürgersteigen, Radwegen etc.) Hindernisse dar, die entsprechend den örtlichen Gegebenheiten mit der passenden Absperrtechnik ggf. ergänzt werden müssen. Mit Bauzäunen kann zwar eine Trennung oder Umzäunung geschaffen werden, jedoch keine Absperrung im verkehrsrechtlichen Sinne.

Aus diesem Grund weisen wir hier ausdrücklich auf die RSA-Richtlinien hin. Ordnungsämter oder weitere Behörden können die Stilllegung und Beräumung nicht ordnungsgemäß eingerichteter Bauzaunanlagen erzwingen und Bußgelder verhängen.

Bitte beachten Sie, dass allein der Mieter in der Verantwortung steht, eine verkehrsrechtlich zugelassene Bauzaunanlage zu betreiben. Wir als Vermieter/Systembereitsteller kennen die vor Ort Gegebenheiten nicht, und stehen auch nicht in der Verantwortung. Dies auch dann nicht sollten wir mit der Montage einer Zaunanlage beauftragt werden. Wir liefern deutschlandweit wie Sie bestellen!

Beispielabbildung zur Sicherung von Bauzäunen auf der Fahrbahn:

Um Sie vor möglichen Zäsuren zu schützen bieten wir Ihnen eine kostenfreie RSA-Beratung bereits vor Ihrer Bestellung an!

Senden Sie uns dazu bitte eine Email oder benutzen Sie unser Kontaktformular mit dem Betreff „RSA-Beratung gewünscht“. Nennen Sie bitte Ihren vollständigen Namen sowie eine Rückrufnummer. Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren und beraten. Eine entsprechende Beratung im Vorfeld schützt Sie zumeist vor hohen Folgekosten.

Mit diesem Dokument haben wir Sie über die RSA-Richtlinien in Kenntnis gesetzt und stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

 

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